Analysenliste

Start › B1 Chromosomale konstitutionelle Untersuchungen › 6107.35

Position 6107.35 — Chromosomale Microarray-Analyse, konstitutioneller Karyotyp

Taxpunkte1620.0
HöchstpreisFr. 1’620.00
AnalysentechnikMicroarray
ProbenmaterialNicht spezifiziert
ResultatNicht spezifiziert
Anwendungen pro Primärprobe1
FachbereichGenetik
AnalysengruppeSpezialanalyse
Aufnahme / letzte Änderung— / 01.07.2026

Limitationen

1. Nur bei folgenden Indikationen: a. Unklare Entwicklungs- und/oder neuropsychiatrische Störung und/oder angeborene Anomalien ohne hinreichend konkreten Verdacht auf eine bestimmte chromosomale oder monogene Krankheit , oder b. Auffälliger Befund in der konventionellen Chromosomenanalyse, der einer Klärung bedarf oder c. Verdacht auf eine genetische Krankheit , bei der die Deletion oder Duplikation mehrerer, nicht genau vorhersagbarer Gene in Frage kommt, oder d. Erhöhte Nackentransparenz (> 95. Perzentile) oder anderweitige fetale Ultraschallanomalien nach Ausschluss der klassischen Trisomien an fetalem Material. 2. Verordnung der Analysen nur durch Ärzte und Ärztinnen mit eidgenössischem Weiterbildungstitel in Medizinischer Genetik oder einem eidgenössischen Weiterbildungstitel in engstem fachlichem Zusammenhang mit der untersuchten Krankheit nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG, SR 811.11).

Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19

Entwicklung der Taxpunkte

StandTPHöchstpreis
01.01.20231620.0Fr. 1’620.00

Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?

Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf )ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf)nein
Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag)nein
Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)nein
Hausbesuch (für Eigenbedarf)nein
Schnelle Analysenein

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