Analysenliste

Start › B4 Molekulargenetische somatische Untersuchungen › 6401.65

Position 6401.65 — Lymphatische Neoplasien, kleines Panel

Taxpunkte900.0
HöchstpreisFr. 900.00
AnalysentechnikHochdurchsatz-Sequenzierung von <20 kb mit gezielter bioinformatischer Auswertung der Gene mit diagnostischem und/oder prognostischem Wert und/oder zur Beurteilung des Therapieansprechens und Erstellung des komplexen Resultatberichts.
ProbenmaterialNicht spezifiziert
ResultatNicht spezifiziert
Anwendungen pro Primärprobe1, maximal 2
FachbereichHämatologie, Genetik
AnalysengruppeSpezialanalyse
Aufnahme / letzte Änderung01.01.2023 / —

Limitationen

Verordnung nur durch Ärzte und Ärztinnen mit eidgenössischem Weiterbildungstitel in Hämatologie, medizinische Onkologie oder pädiatrische Onko-Hämatologie nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG, SR 811.11)

Bemerkungen

1. Die Analysen müssen gemäss den "Bonnes Pratiques für die Nutzung der Hochdurchsatz-Sequenzierung (HDS) in der Hämato-Onkologie mit gezielter bioinformatischer Analyse somatischer Gene. Konsensusdokument der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Genetik (SGMG) und der Schweizerischen Gesellschaft für Hämatologie (SGH)", Version 1 vom 1. Juli 2022 durchgeführt werden. Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref. 2. Falls die Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Analyse aufgeteilt werden, muss das Laboratorium, das den ärztlichen Auftrag erhält, ein Leistungserbringer nach KVG sein und dessen Leitung trägt die Verantwortung für den ganzen Ablauf der Untersuchung inkl. Resultaterstellung und Rechnungstellung an den Schuldner oder an die Schuldnerin der Vergütung (Patient/-in oder Krankenversicherer).

Kumulierbarkeit

Nicht kumulierbar mit 6008.09, 6013.58, 6010.08, 6011.08 und 6012.08

Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19

Entwicklung der Taxpunkte

StandTPHöchstpreis
01.01.2023900.0Fr. 900.00

Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?

Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf )ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf)nein
Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag)nein
Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)nein
Hausbesuch (für Eigenbedarf)nein
Schnelle Analysenein

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