Analysenliste

Start › B2.4

B2.4 — Erbliche Tumorkrankheiten

PositionTP
6241.55Hereditärer Brust- und Eierstockkrebs, Gene BRCA1 und BRCA2315.0
6241.56Hereditärer Brust- und Eierstockkrebs, Gene BRCA1 und BRCA2193.5
6241.60Hereditärer Brust- und Eierstockkrebs, Gene BRCA1 und BRCA22610.0
6242.55Lynch-Syndrom, Gene MLH1, MSH2, MSH6, PMS2315.0
6242.56Lynch-Syndrom, Gene MLH1, MSH2, MSH6, PMS2193.5
6242.60Lynch-Syndrom, Gene MLH1, MSH2, MSH6, PMS22610.0
6243.55Li-Fraumeni-Syndrom315.0
6243.56Li-Fraumeni-Syndrom193.5
6243.60Li-Fraumeni-Syndrom2610.0
6244.55Multiple endokrine Neoplasien315.0
6244.56Multiple endokrine Neoplasien193.5
6244.60Multiple endokrine Neoplasien2610.0
6245.55Polyposis coli oder attenuierte Form der Polyposis coli, Gen APC315.0
6245.56Polyposis coli oder attenuierte Form der Polyposis coli, Gen APC193.5
6245.60Polyposis coli oder attenuierte Form der Polyposis coli, Gen APC2610.0
6246.55Retinoblastom, Gen RB1315.0
6246.56Retinoblastom, Gen RB1193.5
6246.60Retinoblastom, Gen RB12610.0
6247.55Seltene erbliche Tumorkrankheiten welche folgende Kriterien aufweisen: a. Genbasierte Prävalenz der Krankheit 1:2000 oder seltener b. Monogene Krankheit mit einem Eintrag in OMIM (Online Mendelian Inheritance in Man) c. Die genetische Krankheit beeinträchtigt eindeutig die Gesundheit d. Die klinisch-genetische Verdachtsdiagnose ist klar umschrieben e. Die molekulargenetische Analyse ist diagnostisch und/oder erlaubt die Ermittlung der Trägerschaft bei Verdacht auf das Vorliegen einer Prädisposition für eine familiäre Krebskrankheit nach Artikel 12d Buchstabe f KLV f. Die diagnostische Sensitivität (Mutationserfassungsrate) zum spezifischen Nachweis der seltenen Krankheit, insbesondere bei ausgeprägter Heterogenität, liegt in einem akzeptablen Bereich315.0
6247.56Seltene erbliche Tumorkrankheiten welche folgende Kriterien aufweisen: a. Genbasierte Prävalenz der Krankheit 1:2000 oder seltener b. Monogene Krankheit mit einem Eintrag in OMIM (Online Mendelian Inheritance in Man) c. Die genetische Krankheit beeinträchtigt eindeutig die Gesundheit d. Die klinisch-genetische Verdachtsdiagnose ist klar umschrieben e. Die molekulargenetische Analyse ist diagnostisch und/oder erlaubt die Ermittlung der Trägerschaft bei Verdacht auf das Vorliegen einer Prädisposition für eine familiäre Krebskrankheit nach Artikel 12d Buchstabe f KLV. f. Die diagnostische Sensitivität (Mutationserfassungsrate) zum spezifischen Nachweis der seltenen Krankheit, insbesondere bei ausgeprägter Heterogenität, liegt in einem akzeptablen Bereich193.5
6247.60Seltene erbliche Tumorkrankheiten welche folgende Kriterien aufweisen: a. Genbasierte Prävalenz der Krankheit 1:2000 oder seltener b. Monogene Krankheit mit einem Eintrag in OMIM (Online Mendelian Inheritance in Man) c. Die genetische Krankheit beeinträchtigt eindeutig die Gesundheit d. Die klinisch-genetische Verdachtsdiagnose ist klar umschrieben e. Die molekulargenetische Analyse ist diagnostisch (nicht präsymptomatisch oder prädiktiv, keine Polymorphismen für Prädisposition) f. Die diagnostische Sensitivität (Mutationserfassungsrate) zum spezifischen Nachweis der seltenen Krankheit, insbesondere bei ausgeprägter Heterogenität, liegt in einem akzeptablen Bereich2610.0
6248.61Mendelsche erbliche Tumorkrankheiten bei Patienten und Patientinnen mit Symptomen, für welche verschiedene Krankheiten aus dieser Gruppe in Frage kommen und entsprechend gesucht werden (Differentialdiagnostik); mit bioinformatischer Auswertung inkl. Resultaterstellung für 11 bis 100 Gene2970.0
6248.62Mendelsche erbliche Tumorkrankheiten bei Patienten und Patientinnen mit Symptomen, für welche verschiedene Krankheiten aus dieser Gruppe in Frage kommen und entsprechend gesucht werden (Differentialdiagnostik); mit bioinformatischer Auswertung inkl. Resultaterstellung für über 100 Gene3420.0