Analysenliste

Start › A Chemie / Hämatologie / Immunologie › 1006.00

Position 1006.00 — Vitamin D

Taxpunkte38.2
HöchstpreisFr. 38.20
AnalysentechnikNicht spezifiziert
ProbenmaterialBlut, Plasma, Serum
Resultatqn
Anwendungen pro Primärprobe1
FachbereichChemie
AnalysengruppeSpezialanalyse
Aufnahme / letzte Änderung— / 01.07.2026

Limitationen

1. Nur einmal verrechenbar im Falle einer separaten Bestimmung der beiden Formen von 25-Hydroxy-Vitamin-D (25- OH-D3 und 25-OH-D2) 2. Nur bei Patienten und Patientinnen: - mit einer der folgenden Erkrankungen oder Verdacht auf eine der folgenden Erkrankungen: • Osteomalazie, Rachitis • Osteopenie • Osteoporose • nicht traumatische Fraktur • nach unklarem Sturzereignis bei Patienten und Patientinnen ≥ 65 Jahre • bei anamnestisch erhöhtem Frakturrisiko bei Patienten und Patientinnen ≥ 65 Jahre - mit einer der folgenden Erkrankungen oder Verdacht auf eine der folgenden Erkrankungen, die den Vitamin D Stoffwechsel oder dessen Absorption beeinflussen: • Nierenerkrankungen, inkl. Urolithiasis • Störungen des Parathormons, der Kalzämie und/oder der Phosphatämie • Gastrointestinale Erkrankungen • Malabsorptionssyndrome • Lebererkrankungen - die Medikamente einnehmen, die den Vitamin D Stoffwechsel oder dessen Absorption beeinflussen 3. Falls eine Verlaufskontrolle des Vitamin D Spiegels im Rahmen einer der unter Punkt 2 gelisteten Fälle indiziert ist, darf die Analyse maximal einmal pro 3 Monat.

Bemerkungen

Entspricht der Summe der beiden Formen von 25-Hydroxy-Vitamin-D (25-OH-D3 und 25-OH-D2).

Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19

Entwicklung der Taxpunkte

StandTPHöchstpreis
01.01.202347.7Fr. 47.70
01.07.202638.2Fr. 38.20

Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?

Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf )ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf)nein
Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag)nein
Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)nein
Hausbesuch (für Eigenbedarf)nein
Schnelle Analysenein

Weitere Positionen im Kapitel A