Start › D Allgemeine Positionen › 4706.00
Position 4706.00 — Zuschlag für Nacht (19:00 bis 07:00 Uhr), Sonn- und Feiertage
| Taxpunkte | 45.0 |
|---|---|
| Höchstpreis | Fr. 45.00 |
| Fachbereich | Chemie, Hämatologie, Immunologie, Genetik, Mikrobiologie |
| Aufnahme / letzte Änderung | — / 01.08.2022 |
Limitationen
Bemerkungen
1. Ein Auftrag entspricht der Verordnung von Analysen durch einen Auftraggeber an ein Laboratorium, unabhängig von der Anzahl der Analysen, den Untersuchungsproben, der ausgefüllten Auftragsformulare und der betroffenen Laborfachbereiche (klinische Chemie, Hämatologie, klinische Immunologie, med. Genetik, med. Mikrobiologie). 2. Sind mehrere Analysen Teil einer voraussichtlicher Serie von Analysen, die sich über eine Nacht, einen Sonntag und/oder einen Feiertag erstrecken (z.B.Glukose-Tagesprofil, Verlauf der Troponinwerte), so entsprechen sie einem einzigen Auftrag. 3. Muss ein Teil des Auftrags an ein externes Laboratorium weitergeleitet werden, darf dieses die Position 4706.00 zusätzlich verrechnen. Bei Weiterleitung des ganzen Auftrags an ein externes Laboratorium, darf nur letzteres die Position 4706.00 verrechnen.
Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19
Entwicklung der Taxpunkte
| Stand | TP | Höchstpreis |
|---|---|---|
| 01.01.2023 | 45.0 | Fr. 45.00 |
Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?
| Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf ) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf) | nein |
| Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag) | nein |
| Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf) | nein |
| Hausbesuch (für Eigenbedarf) | nein |
| Schnelle Analyse | nein |
Weitere Positionen im Kapitel D
- 4700.00 — Auftragstaxe
- 4701.00 — Blutentnahme, Kapillarblut oder Venenpunktion
- 4703.00 — Zuschlag für Entnahme zu Hause, im Umkreis von 3 km
- 4704.00 — Zuschlag für jeden weiteren km
- 4707.00 — Präsenztaxe
- 4707.10 — Zuschlag für jede Analyse, die das Suffix C aufweist
- 4707.20 — Zuschlag für jede Analyse, die kein Suffix C aufweist