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Position 4700.00 — Auftragstaxe
| Taxpunkte | 16.6 |
|---|---|
| Höchstpreis | Fr. 16.60 |
| Fachbereich | Chemie, Hämatologie, Immunologie, Genetik, Mikrobiologie |
| Aufnahme / letzte Änderung | — / 01.07.2026 |
Limitationen
Bemerkungen
1. Ein Auftrag entspricht einer Verordnung von Analysen durch einen Auftraggeber an ein Laboratorium, unabhängig von der Anzahl der Analysen, den Untersuchungsproben, der ausgefüllten Auftragsformulare und der betroffenen Laborfachbereiche (klinische Chemie, Hämatologie, klinische Immunologie, med. Genetik, med. Mikrobiologie). 2. Die Arbeit eines Auftrags kann sich auf den ganzen Tag (z.B. Glukose-Tagesprofil) oder auf mehrere Tage (z.B. okkultes Blut in drei verschiedenen Stuhlproben) verteilen. Ein Auftrag kann sich auch auf mehrere Patienten bzw. Personen beziehen (z.B. Kopplungsuntersuchung in der Genetik). 3. Bei Weiterleitung eines Teilauftrags unter Laboratorien kann nur das Erstlaboratorium, das den Auftrag erhalten hat, die Auftragstaxe verrechnen. 4. Die nochmalige Bestellung bzw. Verordnung von Analysen basierend auf den bereits vorhandenen Untersuchungsproben ist in der Auftragstaxe inbegriffen.
Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19
Entwicklung der Taxpunkte
| Stand | TP | Höchstpreis |
|---|---|---|
| 01.01.2023 | 21.6 | Fr. 21.60 |
| 01.07.2026 | 16.6 | Fr. 16.60 |
Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?
| Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf ) | nein |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf) | nein |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag) | nein |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf) | nein |
| Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag) | nein |
| Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf) | nein |
| Hausbesuch (für Eigenbedarf) | nein |
| Schnelle Analyse | nein |
Weitere Positionen im Kapitel D
- 4701.00 — Blutentnahme, Kapillarblut oder Venenpunktion
- 4703.00 — Zuschlag für Entnahme zu Hause, im Umkreis von 3 km
- 4704.00 — Zuschlag für jeden weiteren km
- 4706.00 — Zuschlag für Nacht (19:00 bis 07:00 Uhr), Sonn- und Feiertage
- 4707.00 — Präsenztaxe
- 4707.10 — Zuschlag für jede Analyse, die das Suffix C aufweist
- 4707.20 — Zuschlag für jede Analyse, die kein Suffix C aufweist