Start › B0 Generelle Methoden und Zuschläge › 6003.02
Position 6003.02 — DNA-Banking: Extraktion von menschlichen Nukleinsäuren (genomische DNA) aus Primärprobe und Aufbewahrung für spätere Untersuchung
| Taxpunkte | 54.9 |
|---|---|
| Höchstpreis | Fr. 54.90 |
| Analysentechnik | DNA-Extraktion |
| Probenmaterial | Nicht spezifiziert |
| Resultat | Nicht spezifiziert |
| Anwendungen pro Primärprobe | 1 |
| Fachbereich | Chemie, Hämatologie, Immunologie, Genetik |
| Analysengruppe | Spezialanalyse |
| Aufnahme / letzte Änderung | — / 01.08.2022 |
Limitationen
1. Ausschliesslich wenn die genetische Untersuchung nicht sofort durchgeführt werden kann (Entnahme vor der genetischen Beratung, Bitte um Bedenkzeit, in Erwartung eines medizinischen Dokuments zur Präzisierung der Untersuchung, in Erwartung eines neuen noch nicht verfügbaren Tests).
2. Ausschliesslich wenn bei letaler Krankheit des Indexpatienten vermutet wird, dass diese genetischen Ursprungs ist, zum Zeitpunkt des Todes keine abschliessende Diagnose vorliegt, mit dem Ziel später eine Diagnose bei einem Familienangehörigen zu stellen, der erkrankt ist oder bei dem die Gefahr einer Erkrankung besteht.
3. Ausschliesslich wenn die DNA als Kontroll-DNA für die endgültige Beurteilung einer Variante genutzt werden soll, die bei einem erkrankten Familienangehörigen aufgefunden wurde und eine sofortige Durchführung der genetischen Untersuchung nicht möglich ist.
4. Die über das DNA-Banking hinausgehenden Kosten der genetischen Untersuchungen, sind vom Versicherer des erkrankten Familienangehörigen zu tragen und ausschliesslich über die Position 6009.09 zu verrechnen.
Kumulierbarkeit
Nicht kumulierbar mit 6001.03 und mit den Positionen des Kapitels B2
Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19
Entwicklung der Taxpunkte
| Stand | TP | Höchstpreis |
|---|---|---|
| 01.01.2023 | 54.9 | Fr. 54.90 |
Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?
| Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf ) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf) | ja |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag) | nein |
| Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf) | nein |
| Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag) | nein |
| Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf) | nein |
| Hausbesuch (für Eigenbedarf) | nein |
| Schnelle Analyse | nein |
Weitere Positionen im Kapitel B0
- 6001.03 — Extraktion von menschlichen Nukleinsäuren (genomische DNA oder RNA) aus Primärprobe
- 6002.04 — Zell- oder Gewebekultur
- 6004.05 — Modifikation von menschlichen Nukleinsäuren vor anschliessendem Amplifikations- und Detektionsprozess
- 6005.06 — Zuschlag für labortechnischen und logistischen Mehraufwand bei zytogenetischen pränatalen Untersuchungen
- 6006.07 — Zuschlag für labortechnischen und logistischen Mehraufwand bei pränatalen molekulargenetischen Untersuchungen
- 6007.09 — Zuschlag für aufwendige zytogenetische Resultaterstellung
- 6008.09 — Zuschlag für aufwendige molekulargenetische Resultaterstellung
- 6009.09 — Zuschlag für die zusätzliche Untersuchung von gesunden und/oder betroffenen Familienangehörigen eines Indexpatienten oder eines ungeborenen Kindes, die notwendig ist zum
- 6010.08 — Nachträgliche bioinformatische Auswertung von Sequenzierdaten inkl. Resultaterstellung für 1-10 Gene nach Hochdurchsatz-Sequenzierung
- 6011.08 — Nachträgliche bioinformatische Auswertung von Sequenzierdaten inkl. Resultaterstellung für 11-100 Gene nach Hochdurchsatz-Sequenzierung
- 6012.08 — Nachträgliche bioinformatische Auswertung von Sequenzierdaten inkl. Resultaterstellung für über 100 Gene nach Hochdurchsatz-Sequenzierung
- 6013.58 — Bestätigung positiver Resultate der Hochdurchsatz-Sequenzierung mittels Sequenzierung nach Sanger einschliesslich bei nachträglicher bioinformatischer Auswertung von Hochdurchsatz-Sequenzierdaten (6010.08, 6011.08, 6012.08)