Analysenliste

Start › B0 Generelle Methoden und Zuschläge › 6003.02

Position 6003.02 — DNA-Banking: Extraktion von menschlichen Nukleinsäuren (genomische DNA) aus Primärprobe und Aufbewahrung für spätere Untersuchung

Taxpunkte54.9
HöchstpreisFr. 54.90
AnalysentechnikDNA-Extraktion
ProbenmaterialNicht spezifiziert
ResultatNicht spezifiziert
Anwendungen pro Primärprobe1
FachbereichChemie, Hämatologie, Immunologie, Genetik
AnalysengruppeSpezialanalyse
Aufnahme / letzte Änderung— / 01.08.2022

Limitationen

1. Ausschliesslich wenn die genetische Untersuchung nicht sofort durchgeführt werden kann (Entnahme vor der genetischen Beratung, Bitte um Bedenkzeit, in Erwartung eines medizinischen Dokuments zur Präzisierung der Untersuchung, in Erwartung eines neuen noch nicht verfügbaren Tests). 2. Ausschliesslich wenn bei letaler Krankheit des Indexpatienten vermutet wird, dass diese genetischen Ursprungs ist, zum Zeitpunkt des Todes keine abschliessende Diagnose vorliegt, mit dem Ziel später eine Diagnose bei einem Familienangehörigen zu stellen, der erkrankt ist oder bei dem die Gefahr einer Erkrankung besteht. 3. Ausschliesslich wenn die DNA als Kontroll-DNA für die endgültige Beurteilung einer Variante genutzt werden soll, die bei einem erkrankten Familienangehörigen aufgefunden wurde und eine sofortige Durchführung der genetischen Untersuchung nicht möglich ist. 4. Die über das DNA-Banking hinausgehenden Kosten der genetischen Untersuchungen, sind vom Versicherer des erkrankten Familienangehörigen zu tragen und ausschliesslich über die Position 6009.09 zu verrechnen.

Kumulierbarkeit

Nicht kumulierbar mit 6001.03 und mit den Positionen des Kapitels B2

Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19

Entwicklung der Taxpunkte

StandTPHöchstpreis
01.01.202354.9Fr. 54.90

Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?

Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf )ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf)nein
Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag)nein
Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)nein
Hausbesuch (für Eigenbedarf)nein
Schnelle Analysenein

Weitere Positionen im Kapitel B0