Analysenliste

Start › B0 Generelle Methoden und Zuschläge › 6012.08

Position 6012.08 — Nachträgliche bioinformatische Auswertung von Sequenzierdaten inkl. Resultaterstellung für über 100 Gene nach Hochdurchsatz-Sequenzierung

Taxpunkte1350.0
HöchstpreisFr. 1’350.00
AnalysentechnikBioinformatische Auswertung
ProbenmaterialNicht spezifiziert
ResultatNicht spezifiziert
Anwendungen pro PrimärprobeNicht spezifiziert
FachbereichGenetik
AnalysengruppeSpezialanalyse
Aufnahme / letzte Änderung— / 01.01.2023

Limitationen

1. Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die ursächliche genetische Veränderung, die der gesuchten Krankheit bzw. der gesuchten Krankheitsgruppe zugrunde liegt. 2. Bei Auftreten neuer Krankheitssymptome bzw. einer neuen Krankheit.

Bemerkungen

Für die Bestätigung positiver Resultate der Hochdurchsatz-Sequenzierung muss die Sequenzierung nach Sanger mit der Position 6013.58 verrechnet werden.

Kumulierbarkeit

Nicht kumulierbar mit 6010.08, 6011.08, 6400.65, 6400.66, 6400.67, 6401.65, 6401.66 und 6401.67

Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19

Entwicklung der Taxpunkte

StandTPHöchstpreis
01.01.20231350.0Fr. 1’350.00

Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?

Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf )ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf)nein
Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag)nein
Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)nein
Hausbesuch (für Eigenbedarf)nein
Schnelle Analysenein

Weitere Positionen im Kapitel B0