Analysenliste

Start › B2.3 Metabolische und endokrine Krankheiten › 6230.56

Position 6230.56 — Porphyrien

Taxpunkte193.5
HöchstpreisFr. 193.50
AnalysentechnikSequenzierung einer Zielsequenz. Die verwendete Analysentechnik ist frei.
ProbenmaterialNicht spezifiziert
ResultatNicht spezifiziert
Anwendungen pro Primärprobe1 pro Zielsequenz, maximal 13
FachbereichChemie, Genetik
AnalysengruppeSpezialanalyse
Aufnahme / letzte Änderung01.01.2024 / 01.07.2026

Limitationen

1. Nur zur Bestätigung der genetischen Mutation des Porphyrietyps, welcher anhand von biochemischen Metaboliten-Bestimmungen und/oder Enzymbestimmungen vermutet wird oder zur Untersuchung von Familienangehörigen von Personen mit symptomatischer nachgewiesener Erkrankung gemäss Artikel 12d Buchstabe g KLV 2. Verordnung der Analysen nur durch Ärzte und Ärztinnen mit eidgenössischem Weiterbildungstitel in Medizinischer Genetik oder einem eidgenössischen Weiterbildungstitel in engstem fachlichem Zusammenhang mit der untersuchten Krankheit nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG, SR 811.11). 3. Die in einem klinisch-chemischen Laboratorium mittels Hochdurchsatz-Sequenzierung durchgeführte Analyse kann nur dann verrechnet werden, wenn sie unter der Verantwortung einer Person durchgeführt wird, welche über einen Weiterbildungstitel in Labormedizin in medizinischer Genetik der durch den Schweizerischen Verband «Die medizinischen Laboratorien der Schweiz» (FAMH) erteilt wurde oder über einen gleichwertigen eidgenössischen Weiterbildungstitel verfügt.

Bemerkungen

Bei Durchführung mittels Hochdurchsatz-Sequenzierung müssen die Analysen gemäss den Kapiteln 4 bis 8 der „Bonnes Pratiques“, der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Genetik (SGMG), Version 2 vom Januar 2026, durchgeführt werden. Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref.

Kumulierbarkeit

Nicht kumulierbar mit 6230.60 und 6013.58

Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19

Entwicklung der Taxpunkte

StandTPHöchstpreis
01.01.2024193.5Fr. 193.50

Neu in der Liste seit 01.01.2024.

Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?

Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf )ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf)nein
Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag)nein
Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)nein
Hausbesuch (für Eigenbedarf)nein
Schnelle Analysenein

Weitere Positionen im Kapitel B2.3