Analysenliste

Start › B5 Weitere genetische Untersuchungen › 6500.56

Position 6500.56 — Pharmakogenetische Analyse

Taxpunkte193.5
HöchstpreisFr. 193.50
AnalysentechnikSequenzierung einer Zielsequenz. Die verwendete Analysentechnik ist frei.
ProbenmaterialNicht spezifiziert
ResultatNicht spezifiziert
Anwendungen pro PrimärprobeMaximal 2 pro Gen von pharmakogenetischer Bedeutung.
FachbereichChemie, Genetik
AnalysengruppeSpezialanalyse
Aufnahme / letzte Änderung— / 01.07.2026

Limitationen

1. Nur bei Indikation zur Verabreichung eines Medikaments oder bei Auftreten einer medikamentösen Nebenwirkung oder einer verminderten oder ausbleibenden therapeutischen Wirksamkeit bei der Behandlung mit einem Medikament, bei dem ein wissenschaftlich nachgewiesener Zusammenhang besteht zwischen signifikanten medikamentösen Nebenwirkungen (inkl. toxische Wirkungen) oder einer verminderten oder ausbleibenden therapeutischen Wirksamkeit und den untersuchten Genmutationen. 2. Nur, wenn die gesuchten Genmutationen nicht dazu dienen, eine Diagnose zu stellen, nach einer Veranlagung für eine genetische Krankheit zu suchen oder eine HLA-Gewebetypisierung, ohne Zusammenhang mit der Verabreichung des Medikaments durchzuführen. 3. Verordnung der Analyse durch alle Ärzte und Ärztinnen unabhängig vom Weiterbildungstitel gemäss der «Liste der Schweizerischen Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (SGKPT) der gängigen pharmakogenetischen Tests, die durch jeden Arzt oder jede Ärztin unabhängig vom Facharzttitel verordnet werden können», Version 3.0 vom 11.07.2019 (www.bag.admin.ch/ref). 4. Für Medikamente, die nicht auf der Liste der SGKPT stehen, Verordnung der Analyse nur durch Ärzte und Ärztinnen mit eidgenössischem Weiterbildungstitel in klinischer Pharmakologie und Toxikologie gemäss Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG; SR 811.11).

Bemerkungen

Bei Durchführung der Analysen mittels Hochdurchsatzsequenzierung müssen sie gemäss den Kapiteln 4 bis 8 der „Bonnes Pratiques“ der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Genetik (SGMG), Version 2 vom Januar 2026, durchgeführt werden. Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref.

Kumulierbarkeit

Nur kumulierbar mit 6001.03, 6500.50, 6500.51 und 6008.09

Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19

Entwicklung der Taxpunkte

StandTPHöchstpreis
01.01.2023193.5Fr. 193.50

Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?

Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf )ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf)nein
Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag)nein
Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)nein
Hausbesuch (für Eigenbedarf)nein
Schnelle Analysenein

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