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Start › B7 Nicht-invasive pränatale Untersuchungen › 6702.63

Position 6702.63 — Nicht invasiver pränataler Test (non invasive prenatal test NIPT) an freier DNA (cell-free DNA, cfDNA) aus mütterlichem Blut, nur für die Trisomien 21, 18 und 13, pauschal

Taxpunkte459.0
HöchstpreisFr. 459.00
AnalysentechnikHochdurchsatz-Sequenzierung oder Microarray
ProbenmaterialMütterliches Blut
ResultatNicht spezifiziert
Anwendungen pro Primärprobe1
FachbereichGenetik
AnalysengruppeSpezialanalyse
Aufnahme / letzte Änderung— / 01.01.2024

Limitationen

1. Kostenübernahme beschränkt auf NIPT, die über eine von einer benannten Stelle (Notified Body) ausgestellte CE-Konformitätserklärung verfügen. 2. Verordnung und Durchführung gemäss Artikel 13bter KLV 3. Das Labor muss an den externen Qualitätskontrollen gemäss QUALAB bzw. Artikel 23 der Verordnung vom 23. September 2022 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV, SR 810.122.1) teilnehmen.

Bemerkungen

1. Die fötale Fraktion muss im Laborbericht angegeben werden. 2. Falls die Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Analyse aufgeteilt werden, a. muss das Labor, das den ärztlichen Auftrag erhält, ein Leistungserbringer nach KVG sein und dessen Leitung trägt die Verantwortung für den ganzen Ablauf der Untersuchung inkl. Resultaterstellung und Rechnungstellung an den Schuldner oder an die Schuldnerin der Vergütung (Patient/-in oder Krankenversicherer), b. müssen alle Schritte der Analyse in der Schweiz durchgeführt werden. Die Institutionen, in welchen die Schritte durchgeführt werden, müssen im Laborbericht genannt werden.

Kumulierbarkeit

Nicht kumulierbar mit anderen Positionen des Kapitels Genetik

Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19

Entwicklung der Taxpunkte

StandTPHöchstpreis
01.01.2023459.0Fr. 459.00

Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?

Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf )ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf)nein
Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag)nein
Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)nein
Hausbesuch (für Eigenbedarf)nein
Schnelle Analysenein

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