Analysenliste

Start › A Chemie / Hämatologie / Immunologie › 1775.00

Position 1775.00 — Gesamt Tau-Protein (T-Tau)

Taxpunkte48.6
HöchstpreisFr. 48.60
AnalysentechnikImmunassay
ProbenmaterialLiquor
Resultatqn
Anwendungen pro Primärprobe1
FachbereichChemie
AnalysengruppeSpezialanalyse
Aufnahme / letzte Änderung— / 01.01.2026

Limitationen

1. Zum Ausschluss einer Alzheimer Krankheit bei Patienten und Patientinnen mit MCI (Mild Cognitive Impairment) und zur Differentialdiagnose bei Patienten, die im Hinblick auf eine Alzheimer Krankheit oder anderer kognitiver Leiden untersucht werden, und bei denen eine Alzheimer Krankheit mit klinischen Diagnosekriterien und struktureller Bildgebung nicht erhärtet oder ausgeschlossen werden kann. 2. Verordnung der Analysen nur durch Fachärzte und Fachärztinnen mit einem anerkannten Weiterbildungstitel in Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie oder Allgemeine Innere Medizin mit Schwerpunkt Geriatrie (Weiterbildungsprogramm vom 1. Januar 2000, revidiert am 16. Dezember 2021) nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG, SR 811.11). Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref 3. Bei einem Mini-Mental-Status-Test (MMST) von mindestens 10 Punkten. 4. Es darf keine Untersuchung mit PET oder SPECT vorausgegangen sein. 5. Das Labor muss jährlich mehrmals an externen Qualitätskontrollen teilnehmen.

Das Labor darf höchstens diese Taxpunkte verrechnen, und die Kasse zahlt nur, wenn die Limitation erfüllt ist. Laborrechnung-Check: CHF 19

Entwicklung der Taxpunkte

StandTPHöchstpreis
01.01.202348.6Fr. 48.60

Wer darf die Analyse durchführen und verrechnen?

Auftragslaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (für Eigenbedarf )ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV (im Fremdauftrag)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (für Eigenbedarf)ja
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV (im Fremdauftrag)nein
Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV (für Eigenbedarf)nein
Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin (im Fremdauftrag)nein
Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)nein
Hausbesuch (für Eigenbedarf)nein
Schnelle Analysenein

Weitere Positionen im Kapitel A